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Die regula fidei bei Tertullian
(Ich gebe hier im Wesentlichen die Ausführungen von Countryman, L. WM, Tertullian and the Regula Fidei, in: The Second Century, Journal of Early Christian Studies, Vol. 2 (1981), pp. 208-227 wieder.)

Die Wendung regula fidei taucht – laut Countryman – an drei Stellen bei Tertullian auf: De praescriptione haereticorum 13, in wesentlich kürzerer Form De virginibus velandis 1 und in dem zu Tertullians montanistischer Zeit gehörenden Werk Adversus Praxean 2. Es gebe allerdings nur wenige wörtliche Übereinstimmungen. Dennoch liege eine ähnliche Grundstruktur in allen drei Versionen vor, nämlich der Glaube an den Schöpfer und an den Sohn oder das Wort Jesus Christus. Es lasse sich also eine zweigliedrige Struktur nachweisen, wobei der Heilige Geist eine dem Vater und dem Sohn untergeordnete Rolle spiele, was auch grammatikalisch seinen Niederschlag gefunden habe. Aus dieser Übereinstimmung in allen drei Versionen lasse sich ersehen, dass ein festgelegtes Muster mit normativem Charakter zu Grunde liege, das als traditionell und gültig angesehen worden sei, zumal Tertullian in allen drei Fällen mit der Autorität der regula fidei argumentiere.
In De praescriptione haereticorum 13 bedeute regula fidei einen unumstößlichen Glaubensinhalt mit normativem Charakter, den Christen als festen Bestandteil ihres christlichen Lebens kennen. Aus dem Alter dieser Norm ergebe sich deren Wahrheitsgehalt. De virginibus velandis 1 zeige, dass es nach Tertullian gewisse unverrückbare Glaubenswahrheiten gebe und dass diese in knapper, wiedererkennbarer Form zusammengefasst seien. Er gehe also davon aus, dass die regula fidei bei den Rezipienten bekannt und anerkannt sei. Obwohl sein Werk Adversus Praxean aus Tertullians montanistischer Zeit stamme, greife es auf eine ähnliche Argumentation wie De praescriptione haereticorum zurück, nämlich dass die Autorität und der Wahrheitsgehalt der regula fidei in deren Alter begründet liege. In allen drei Versionen weise Tertullian also darauf hin, dass die regula fidei bereits seit langem existiere und weit verbreitet sei, wobei jedoch gewisse Variationsmöglichkeiten in Länge und Wortwahl bei immer gleichem zweigliedrigen Grundmuster möglich gewesen seien.
Es lassen sich Zusammenhänge und bisweilen sogar Übereinstimmungen zwischen der tertullianeischen regula fidei und dem    des Irenäus feststellen, wobei dieser einerseits eine zweigliedrige Struktur (Adversus haereses) und an anderer Stelle eine dreigliedrige (Epideixdis) verwende. Ebenfalls in Zusammenhang mit Tertullian könne das Romanum stehen. Countryman gibt zu bedenken, dass all diese Formulierungen auf eine gemeinsame Tradition zurückgehen könnten.
Obwohl die frühen fest formulierten Glaubensbekenntnisse (des 4. Jhs.) mündlich den Katechumenen weitergegeben worden seien, sei eine solche Überlieferung für die tertullianeische regula fidei oder den    des Irenäus als feststehende Formel nicht denkbar. Zunächst ergebe sich die Frage, ob es sich bei der Vorlage um eine zwei- oder dreigliedrige Formel gehandelt haben soll, da bei Irenäus sowohl das eine als auch das andere vorkommt. Außerdem sei es unwahrscheinlich, dass Tertullian, wenn es doch eine solche Formulierung gegeben hätte, drei unterschiedliche Varianten derselben gibt anstatt die Formel exakt zu zitieren.
Eine andere Möglichkeit, die Gemeinsamkeiten zwischen den Bekenntnisaussagen zu erklären, bestehe darin, die regula fidei mit dem Inhalt katholischer Glaubensüberzeugung, bzw. der Wahrheit selbst gleichzusetzen. Aber auf diese Weise bleibe die Tatsache unberücksichtigt, dass sowohl Irenäus als auch Tertullian den Terminus regula (bzw. ) in zweifachem Sinne benutzen, nämlich als Bezeichnung christlichen Glaubensinhalts und als feste Formulierung. Nehme man dennoch an, es handele sich lediglich um den Ausdruck christlichen Glaubensinhalts, so ließe sich die Existenz der Texte bei Tertullian und Irenäus nicht erklären, die aufgrund ihrer Ähnlichkeit mehr als bloße Stegreifformulierungen seien. Außerdem sei es in der alten Christenheit möglich gewesen, den Kern des Evangeliums auf mehrere Weisen auszudrücken. Tertullians Rückgriff auf eine zweigliedrige Formulierung sei also nicht zwingend gewesen, zumal er seinen eigenen Glauben besser in einer dreigliedrigen Formel hätte zum Ausdruck bringen können, wie sie bei Irenäus (Epideixis) vorliegt. Aus dieser Tatsache lasse sich der Schluss ziehen, dass die nordafrikanische Glaubenstradition es Tertullian unmöglich gemacht habe, die dort tradierte zweigliedrige Gestalt der regula fidei in eine dreigliedrige zu verändern. Die regula fidei der Kirche Tertullians sei also keineswegs die einzig mögliche Zusammenfassung des Evangeliums, sondern eine genaue Darlegung des Glaubens in der Kirche Tertullians. Bei der regula fidei handele es sich also weder um eine textlich fixierte Formel noch um den einzigen Weg, christlichen Glaubensinhalt auszudrücken.
Countryman schlägt vor, von einer „mündlich-sozialen“ Überlieferung auszugehen. Die drei tertullianeischen Versionen der regula fidei zeigen inhaltliche Parallelen, wobei die einzelnen Formulierungen voneinander abweichen können. Dies widerlege einerseits eine formelhafte Fixierung, andererseits aber lasse es einen mündlichen Überlieferungshintergrund vermuten, der ähnlich der Tradierung mündlicher Dichtung vonstatten gegangen sei; wörtliche Übereinstimmung sei nicht nötig um vom Rezipienten als ein und dasselbe erkannt zu werden. Das bedeute, Tertullians Adressaten sei genau bewusst gewesen, welche Ausgestaltung der regula fidei zulässig sei und welche nicht. Dieses Bewusstsein habe der soziale Hintergrund herausgebildet, auf dem die regula fidei ihre Anwendung fand. Daher sei es notwendig, den Sitz im Leben der regula fidei zu untersuchen. Da Tertullian die regula fidei als allen Christen bekannt voraussetze, sei es notwendig, den Sitz im Leben bei einer Begebenheit zu verorten, die alle Christen betreffe; dies sei entweder die Eucharistie oder die Taufe. Countryman behandelt zunächst die Eucharistie. Hierbei dürfe man nicht davon ausgehen, dass die regula fidei wie ein Glaubensbekenntnis von der Gemeinde gesprochen worden sei, da ein solches gesprochenes Bekenntnis im Gottesdienst erst seit dem 5. Jh. belegt sei. Auch beim Gebet, das über Brot und Wein gesprochen wurde, sei die regula fidei nicht zu verorten, da ihr das Grundmerkmal eines eucharistischen Gebets fehle: nämlich der Bezug auf Brot und Wein. Obwohl es manchmal zu inhaltlichen Ähnlichkeiten von Predigt und regula fidei komme, liegen diese darin begründet, dass es um Grundbestandteile des christlichen Glaubens gehe. Allerdings fehle den erhaltenen Predigten aus Tertullians Zeit die formale Eigenart der regula fidei. Daher komme auch die Predigt für den Sitz im Leben der regula fidei nicht in Betracht.
Auch für die Taufe komme ein Sitz im Leben der regula fidei nicht in Betracht. Zunächst, weil die regula fidei als abhängig von mündlicher Tradierung eher eine Situation vermuten lasse, die die Gemeinde wiederholt miterlebt haben müsse. Die Taufe sei allerdings ein einmaliger Akt und der Taufvorgang für die Gemeinde nicht sichtbar gewesen. Dann, weil das Taufformular nach Mt 28,19 ein dreigliedriges und eben nicht, wie die regula fidei, ein zweigliedriges sei.
Es bleibe für den Sitz im Leben also die Katechese, die der Taufe voranging. Diese sei elementare Erfahrung eines jeden Christen gewesen. Dort habe der Christ Gelegenheit gehabt, die regula fidei wiederholt zu vernehmen. Außerdem könne auf diese Weise auch die häufig angedeutete Verknüpfung der regula fidei mit der Taufe erklärt werden, da die Katechese der Taufvorbereitung diente.
Für das vierte Jahrhundert gebe es zahlreiche Informationen über den Ablauf des Katechumenats. Ein wesentlicher Bestandteil sei damals die Übergabe der feststehenden Bekenntnisformel (traditio) sowie das Aufsagen derselben (redditio) gewesen. Dies setze allerdings eine wörtliche Fixierung der Bekenntnisformel voraus und komme somit für das 2. und 3. Jh. nicht in Betracht. Die Katechumenen seien vielmehr als Hörer der vom Katecheten vorgetragenen regula fidei anzusehen, wobei diese Allgemeingut der jeweiligen christlichen Gemeinde gewesen sei. Man könne also von der regula fidei als von einer Richtlinie des christlichen Unterrichts sprechen, die von der Kirche vorgegeben war. Diese Vorgabe könne zur Einung der lokalen Kirche als Erwiderung auf verschiedene Häresien entstanden sein. Dass die regula fidei besonders zur Abgrenzung von den Gnostikern benutzt wurde, zeige sich in der Betonung der Verbindung Jesu zum Weltschöpfer. Gerade die Tatsache, dass die regula fidei ihren Sitz im christlichen Unterricht gehabt habe, biete eine gute Möglichkeit, den neuen Christen rechtgläubig zu erziehen. Eine weitere Funktion der regula fidei liege in der zunehmenden Bedeutung der episkopalen Struktur der Kirche begründet. Sie habe dazu gedient, die Katecheten an die episkopale (und damit letztendlich apostolische) Überlieferung zu binden. Im überlokalen Gespräch sei es durch die regula fidei außerdem möglich gewesen, durch den Vergleich mit anderen regulae fidei die eigene Rechtgläubigkeit zu prüfen.


Ergänzende Auslegungen der oben behandelten Stellen nach Ohme
(Ohme, Heinz, Kanon ekklesiastikos. Die Bedeutung des altkirchlichen Kanonbegriffs, Berlin [u.a.] 1998, p. 83-121.)

De virginibus velandis
Die regula fidei wird hier in einem stark normativen Sinn gebraucht. Sie wird aufgrund ihrer Verwurzelung in der veritas als immobilis et irreformabilis angesehen. Inhaltlich bietet die regula fidei das Bekenntnis zum Schöpfergott und zu Jesus Christus. Allerdings geht es Tertullian in diesem Abschnitt eigentlich um die Definition von disciplina. Er will erreichen, dass sie nicht so sehr durch consuetudo, sondern durch veritas begründet wird – ebenso, wie die regula fidei in der veritas verankert ist. Dabei kommt es zu einer scharfen Abgrenzung: während die disciplina veränderbar ist (wenn nämlich der Heilige Geist etwas anderes befiehlt), bleibt die regula fidei doch immer unveränderbar.

Adv. Praxean 2
Tertullian weist darauf hin, dass die regula fidei von Beginn des Evangeliums an (ab initio evangelii) existiert. Aus diesem Alter ergibt sich der Beweis des hohen Alters. Die regula fidei beinhaltet hier wieder das Bekenntnis zum Schöpfergott und zu Jesus Christus, wobei das Hauptaugenmerk auf Letzterem liegt.

De praescriptione haereticorum 13
Hier tritt erneut der streng normative Charakter der regula fidei hervor. Sie ist das Element, an dem sich alle Suche nach Wahrheit messen lassen muss. Tertullian will an dieser Stelle der Schriftauslegung der Häretiker Einhalt gebieten. Zu diesem Zweck führt er die regula fidei als Definition der grundlegenden Glaubensinhalte an, und führt dann aus, dass Aussagen nicht mehr zulässig seien, wenn sie die regula fidei verletzten, da diese von Christus selbst eingesetzt worden ist (a Christo ... instituta).













Literatur:

Countryman, L. WM, Tertullian and the Regula Fidei, in: The Second Century, Journal of Early Christian Studies, Vol. 2 (1981), pp. 208-227.

Ohme, Heinz, Kanon ekklesiastikos. Die Bedeutung des altkirchlichen Kanonbegriffs, Berlin [u.a.] 1998, p. 83-121.
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