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Das christliche Glaubensbekenntnis und seine Entstehung

Herkunft, Geschichte und Entwicklung des christlichen Glaubensbekenntnisses


Das altrömische Glaubensbekenntnis (Romanum)


Das altrömische Glaubensbekenntnis R wird als eine der Urformen von christlichen Bekenntnissen, wenn nicht gar als die Urform schlechthin angesehen. Belegt ist dieser Text in der Schrift "commentarius in symbolum apostolorum" von Tyrannius Rufinus von Aquileia (ca. 404) und im Codex Laudianus, der eine lateinische Fassung dieses Bekenntnisses bietet. Weitere Quelle für den griechischen Text stellen Marcellus von Ancyra (Mitte des 4. Jahrhunderts) und das Psalterium Aethelstani dar.


griechische Fassung:

Πιστεύω οὖν εἰς θεòν (πατέρα) παντοκράτορα·
καὶ εἰς Χριστὸν Ἰησοῦν, τὸν υἱὸν αὐτοῦ τὸν μονογενῆ, τὸν κύριον ἡμῶν,

τὸν γεννηθέντα ἐκ πνεύματος ἁγίου καὶ Μαρίας τῆς παρθένου,
τὸν ἐπὶ Ποντίου Πιλάτου σταυρωθέντα καὶ ταφέντα
τῇ τρίτῃ ἡμέρα ἀναστάντα ἐκ τῶν νεκρῶν,
ἀναβάντα εἰς τοὺς οὐρανούς,
καὶ καθήμενον ἐν δεξιᾳ τοῦ πατρός,
ὅθεν ἔρχεται κρίνειν ζῶντας καὶ νεκρούς;

καὶ εἰς τò ἅγιον πνεῦμα,
ἁγίαν ἐκκλησίαν,
ἄφεσιν ἁμαρτιῶν,
σαρκὸς ἀνάστασιν,
(ζωην αἰωνιον).

lateinische Fassung;


credo in deum patrem omnipotentem,
et in Christum Iesum, filium eius unicum, dominum nostrum

qui natus est de spiritu sancto et Maria virgine
qui sub Pontio Pilato crucifixus est et sepultus,
tertia die resurrexit a mortuis,
ascendit in coelos,
sedet ad dexteram patris,
unde venturus est iudicare vivos et mortuos,

et in spiritum sanctum,
sanctam ecclesiam,
remissionem peccatorum,
carnis resurrectionem.


Deutsche Übersetzung:

Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen;
und an Jesus Christus, seinen einziggeborenen Sohn, unseren Herrn,

der geboren ist aus dem Heiligen Geist und der Jungfrau Maria,
der unter Pontius Pilatus gekreuzigt und begraben wurde,
am dritten Tag auferstand von den Toten,
auffuhr in den Himmel,
sitzt zur Rechten des Vaters,
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten;

und an den Heiligen Geist,
die heilige Gemeinde,
die Vergebung der Sünden,
Auferstehung des Fleisches.



Der griechische Text nach Marcellus von Ancyra weicht ein wenig vom lateinischen Text ab: In Artikel 1 fehlt "Vater", wohingegen der 3. Artikel um den Zusatz "ewiges Leben" ergänzt ist.
Grundsätzlich sind zwei Bekenntnisse zu unterscheiden, die heute beide als "römische" bezeichnet werden. Es handelt sich hierbei einerseits um das ältere und kürzere oben stehende Romanum (R), andererseits aber auch um das jüngere und längere "Apostolicum" (apostolisches Glaubensbekenntnis), welches heute noch in gottesdienstlichem Gebrauch steht.
Die Forschung hält es aufgrund der Wortwahl für sehr wahrscheinlich, dass R zum erstenmal in der Mitte des 2. Jahrhunderts formuliert wurde. Dabei gilt die griechische Fassung als ursprünglich, die lateinische Fassung also als Übersetzung. Daraus lässt sich schließen, dass R in einer Zeit entstanden sein muss, in der in der römischen Kirche noch Griechisch offizielle Amtssprache war, was auf das 2. Jahrhundert zutrifft. Außerdem spricht für diese Datierung, dass sowohl ⇒ Tertullian, als auch Hippolyt zu Beginn des 3. Jahrhunderts ganz ähnliche Formulierungen benutzen wie R.


Adolf von Harnack erkennt vier Grundtypen des altrömischen Bekenntnisses, nämlich einen italienischen, einen afrikanischen, einen spanischen und einen gallischen Typus, die sich im Laufe der Zeit aus dem ursprünglichen Text von R entwickelt haben.
Charakteristisch für den gallischen Typus sind "historische" Hinzufügungen wie "Schöpfer des Himmels und der Erde", "gelitten" oder "niedergefahren zur Hölle" und das Fehlen von präzisierenden Zusätzen, die eher dogmatischer Natur sind, wie "Vergebung aller Sünden" oder die Bezeichnung "Gott" im 2. Artikel. Aus diesem gallischen Typus hat sich auch das Apostolicum entwickelt.
Indem man die Unterschiede der abendländischen Bekenntnisse beiseite lässt und dadurch einen Urtyp rekonstruiert, erhält man ebenfalls den Text von R. Dies zeigt, dass R die Grundlage aller abendländischen Glaubensbekenntnisse ist. Dadurch, dass z.B. die afrikanische Kirche bereits um 250 eine Sonderform von R herausgebildet hatte, muss eben R deutlich älter sein.

Auch die ostkirchlichen Bekenntnisse haben in R einen Grundstein. Jedoch ist es auf Grund der dortigen Traditionen und dem Nicht-Anerkennen der apostolischen Tradition zu einer wesentlich stärkeren Anpassung und Neuformulierung gekommen.
Karl Holl schrieb 1919 (Karl Holl, Zur Auslegung des 2. Artikels des sog. apostolischen Glaubensbekenntnisses, in: Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1919, S. 2-11), dass sich aus der sprachlichen Form des christologischen Artikels das Folgende herleiten lasse:
τὸν υἱὸν αὐτοῦ τὸν μονογενῆ und τὸν κύριον ἡμῶν sind zwei Hoheitstitel, die dann im Folgenden erläutert werden. Der Satz τὸν γεννηθέντα ἐκ πνεύματος ἁγίου καὶ Μαρίας τῆς παρθένου bildet somit die Erklärung für die Gottessohnschaft, die Holl einzig und allein auf ⇒ Lk 1,35, also auf die physische Geburt Jesu zurückführt. Die Abhängigkeit von Lukas lässt sich auch durch die sowohl im biblischen Text als auch im Bekenntnistext äquivalente textlichen Reihenfolge der "beiden bei der Geburt zusammenwirkenden Größen" erklären.
Dogmengeschichtlich steht dies zeitlich nach der Adoptionschristologie durch die Taufe Christi durch Johannes den Täufer und vor der Logos- oder Präexistenzchristologie, die Holl in R ausschließt. Die Erhöhung nach dem Kreuzesleiden, welches zu Verleihung des Kyrios-Titels geführt habe, sei demnach als "wirkliche Steigerung der Würde gedacht, nicht als Wiedergewinn einer Stellung, die Christus von Anfang an besaß". Holl erläutert weiter, dass der zweite Teil der christologischen Entfaltung τὸν ἐπὶ Ποντίου Πιλάτου σταυρωθέντα καὶ ταφέντα τῇ τρίτῃ ἡμέρα ἀναστάντα ἐκ τῶν νεκρῶν, ἀναβάντα εἰς τοὺς οὐρανούς, καὶ καθήμενον ἐν δεξιᾳ τοῦ πατρός, ὅθεν ἔρχεται κρίνειν ζῶντας καὶ νεκρούς folglich als Erläuterung des Kyrios-Titels verstanden werden muss. Als Vergleich bemüht er den Christus-Hymnus aus ⇒ Phil 2, 6-11.
Gegen diese Interpretation spricht allerdings, dass sich in einigen römischen Bekenntnissen der Teil "unseren Herrn" gar nicht findet, die christologische Entfaltung aber dennoch. Die Entfaltung kann also kaum einen nicht vorhandenen Titel erklären- Außerdem haben die Kirchenväter in dem "Namen, der über alle Namen steht" aus ⇒ Phil 2,9 einen Verweis auf "Jesus" oder "Sohn" gesehen, nicht aber auf "Herr".
Dennoch hat Holl plausibel aufgezeigt, dass das altrömische Glaubensbekenntnis R aus zwei zusammengefügten Teilen besteht, nämlich einem trinitarischen Bekenntnis und einem im 2. Artikel eingefügten christologischen Kerygma.
Auch Adolf von Harnack hat sich im selben Jahr wie Holl mit dem Romanum auseinandergesetzt. Er erkannte, dass dem von Holl postulierten trinitarischen Bekenntnis
credo in deum patrem omnipotentem
et in Christum Iesum, filium eius unicum, dominum nostrum
et in spiritum sanctum, sanctam ecclesiam, remissionem peccatorum, carnis resurrectionem

ein völlig symmetrisches, neungliedriges Schema zu Grunde liegt. Dass im 3. Artikel jedoch vier Glieder auftauchen, erklärt er damit, dass remissionem peccatorum und carnis resurrectionem als ein zusammengehöriges Glied anzusehen sind. Ein weiteres Erklärungsmodell für das 4. Glied bietet Hans Lietzmann. Er schlägt vor, remissionem peccatorum als sekundäre Erweiterung zu betrachten. Lietzmann belegt seine These mit einer Fülle an ägyptischen Papyrus-Texten, die alte kirchliche Liturgien enthalten. Der wichtigste Beleg für seine Behauptung ist der "Dêr-Balyzeh"-Papyrus zu sein, den Lietzmann - obwohl der Papyrus aus dem liturgischen Gebrauch einer ägyptischen Gemeinde stammt - auf die römische Kirche anwendet.

Bleibt also festzuhalten, dass das altrömische Glaubensbekenntnis (R) um die Mitte des 2. Jahrhunderts aus Taufformeln und anderen (biblischen) Bekenntnisformeln entstanden ist. Ebenso scheint gesichert, dass es sich dabei ursprünglich um ein trinitarisches Bekenntnis mit eingeschobener Christologie gehandelt hat. Ob dieses trinitarische Bekenntnis ursprünglich ein symmetrisch neungliedriges war, darf angezweifelt werden.
In Rom selbst wurde es nicht oder nur kaum verändert, wurde jedoch ab dem 6. Jahrhundert aus Rom verdrängt und zwar zuerst durch das Nicäno-Constantinopolitanum. Später wurde dann das Apostolicum aus dem gallischen Raum , das dem altrömischen Bekenntnis sehr ähnlich ist, zum Bekenntnis der römischen Kirche.
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Kaiser Konstantin mit dem Bekenntnistext des Nizänums

Ikone: Konstantin mit dem Text des nizänischen Bekenntnisses

Das Nizänische Glaubensbekenntnis

Die Vorgeschichte des Konzils von Nicäa

Die Einberufung des ⇒ Konzils von Nicäa (325 n.Chr.) ist die Reaktion auf den arianischen Streit. Wann dieser seinen Anfang nahm, kann heute nicht mehr mit Sicherheit gesagt werden. Auch der eigentliche Inhalt des Streits ist heute unklar. Lediglich die Tatsache, dass der Streit ursprünglich eine interne Auseinandersetzung innerhalb der alexandrinischen Gemeinde gewesen ist, gilt als gesichert. Die Grundanschauung des Arius lässt sich jedoch aus zeitgenössischen Schriften rekonstruieren.
Arius, Presbyter der Gemeinde von Alexandrien, war der Ansicht, dass nur Gott allein wahrer Gott sein könne, weil er allein nicht geschaffen worden sei. Er konstatiert von diesem Standpunkt ausgehend die Lehre von den drei göttlichen "Hypostasen" (Substanzen). Arius behauptete beispielsweise, der Sohn Gottes müsse aus dem Willen Gottes gezeugt worden sein und sei deshalb keinesfalls wesensgleich mit dem Vater. Außerdem habe es eine Zeit gegeben, in der der Sohn nicht existiert habe.
Mit dieser Lehre beschwor Arius den Widerstand Alexanders, des Bischofs von Alexandrien, herauf, der zur Klärung der Frage im Jahr 325 ein Konzil nach Alexandrien einberief. Arius wurde verbannt und seine Lehre verurteilt. Allerdings hatte er zu diesem Zeitpunkt schon einflussreiche Anhänger, wie z.B. ⇒ Eusebius von Cäsarea, die seine Lehre weiter verbreiteten und Arius Unterschlupf gewährten. Wegen seiner Nähe zu Arius war auch Euseb von dem Konzil von Alexandrien vorläufig exkommuniziert worde.
Die Christenheit drohte an diesem Streit auseinanderzubrechen, was Kaiser ⇒ Konstantin auf den Plan rief. Er war um die Einheit der Kirche besorgt, die für ihn eine herrschaftssichernde Funktion innehatte. Daher schrieb Konstantin Briefe sowohl an Arius als auch an Alexander von Alexandrien, worin er beide zur Vernunft mahnte und ihre Haltung tadelte. Außerdem berief Konstantin das Konzil von Nizäa ein, das den arianischen Streit beenden sollte.
Das Konzil von Nizäa (325)

Den formellen Vorsitz des Konzils führte vermutlich Konstantin selbst, was zeigt, wie sehr ihm an einer schnellen Lösung des Konflikts gelegen war.
Gleich zu Beginn der Synode nutzte Eusebius die Gelegenheit, um sich zu rehabilitierten, indem er ein Bekenntnis ablegte, das als orthodox gelten konnte. Dieses Bekenntnis Eusebs geht offenbar auf ein altes gemeindliches Taufbekenntnis zurück. Es wurde von der Synode gebilligt und vom Kaiser angenommen, der es vermutlich von einer Kommission zusammen mit anderen Bekenntnisvorschlägen zu einem einheitlichen Bekenntnistext zusammenfassen ließ. Daraus ließe sich auch die z.T. ungeschickte Textgestaltung des letztendlichen Synodenbeschlusses, des Nicaenums, erklären:


griechische Fassung:

Πιστεύομεν εις ΄ενα Θεον Πατερα παντοκράτορα, πάντων ορατων τε και αοράτων ποιητήν.

Πιστεύομεν εισ ΄ενα κύριον `Ιησουν Χριστον, τον υ΄ιον του θεου, γεννηζέντα εκ του πατρος μονογενη, τουτέστιν εκ της ουσίας του πατρός, θεον εκ θεου αληθινου, γεννηθέντα, ου ποιηθέντα, ΄ομοούσιον τωι πατρί δι οϋ τα πάντα εγένετο, τα τε εν τωι ουρανωι και τα επι της γης τον δι ΄ημας τους ανθρώπους και δα την ΄ημετέραν σωτηρίαν κατελθόντα και σαρκωθέντα και ενανθρωπήσαντα, παθόντα, και αναστάντα τηι τριτηι ΄ημέραι, και ανελθοντα εις τους οθρανούς, και ερχόμενον κριναι ζωντασ και νεκρούς.

Και εις το ΄Αγιον Πνευμα.
Τους δε λέγοντας, ΄οτι ΄ην ποτε ΄ότε ουκ ΄ην, και πριν γεννηθηναι ουκ ΄ην, και ΄οτι εξ ΄ετερας ΄υποστάσεως η ουσιας φάσκοντας ειναι, [η κτιστόν,] τρεπτον η αλλοιωτον τον υ΄ιον του θεου, [τούτους] αναθεματίζει ΄η καθολικη [και αποστολικη] εκκλησία.


deutsche Übersetzung:

Wir glauben an einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren.

Und an den einen Herrn Jesus Christus,
den Sohn Gottes,
der als Einziggeborener aus dem Vater gezeugt ist, das heißt: aus dem Wesen des Vaters,
Gott aus Gott, Licht aus Licht,
wahrer Gott aus wahrem Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater;
durch den alles geworden ist, was im Himmel und was auf Erden ist;
der für uns Menschen und wegen unseres Heils herabgestiegen und Fleisch geworden ist,
Mensch geworden ist,
gelitten hat und am dritten Tage auferstanden ist,
aufgestiegen ist zum Himmel,
kommen wird um die Lebenden und die Toten zu richten;

Und an den Heiligen Geist.

Diejenigen aber, die da sagen „es gab eine Zeit, da er nicht war“ und „er war nicht, bevor er gezeugt wurde“, und er sei aus dem Nichtseienden geworden, oder die sagen, der Sohn Gottes stamme aus einer anderen Hypostase oder Wesenheit, oder er sei geschaffen oder wandelbar oder veränderbar, die verdammt die katholische Kirche.

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Das Konzil von Konstantinopel (381)

Vorgeschichte

Im Jahre 378 endete Roms Gotenfeldzug mit dem Tod des Kaisers Valens (364-378) . An dessen Stelle rückte am 19. Januar 379 der Spanier Flavius Theodosius nach. Ihm gelang es das gewaltsame Vordringen der Goten in ein "friedliches" umzuwandeln, indem er ihnen durch einen Vertrag zugestand, sich an den nördlichen Grenzen des Römischen Imperiums anzusiedeln.
Auch kirchenpolitisch war die Lage brisant. Während sich im Westteil des Reichs die nizänische Lehre weitesgehend durchgesetzt hatte, tauchten im Osten des Römischen Reiches immer wieder neue, von den Grundsätzen des Konzils von Nicäa stark abweichende Lehren auf, die die von Konstantin hergestellte Einheit der Kirche gefährdeten und offen gegen die Beschlüsse von Nizäa opponierten. Gegen Bischöfe, die diesen Lehren zugetan waren, war Valens mit Härte vorgegangen: er setzte sie ab oder schickte sie gar ins Exil. Unmittelbar nach dem Tod des Valens erließ jedoch Gratian, der Kaiser Westroms ein "Toleranzedikt", das zur Folge hatte, dass die Vertreter der verschiedenen theologischen Lehrmeinungen sich bemühten, die Bischofsstühle mit ihren eigenen Leuten zu besetzen und auf diese Weise rasch wieder großen Einfluss erlangten. Die Kirche des Ostens entfernte sich zunehmend von der weströmischen Kirche.
Dies änderte sich mit der Einsetzung Theodosius' grundlegend. In seinem Rundschreiben "cunctos populos" (28. Februar 380) legt er sein religionspolitisches Grundsatzprogramm vor: Grundlage für die Neuordnung der Kirche könne nur der Beschluss von Nizäa sein. Ziel dieser Neuordnung sei die Wiederherstellung der Glaubenseinheit mit dem Westen.
Der einflussreichste Mann der Ostkirche war Meletius, Bischof von Antiochia. Er selbst stand den Beschlüssen von Nizäa nahe und hatte bereits im Jahr 379 eine Synode von 150 Bischöfen einberufen, die seine Lehrmeinung teilten. Diese Synode bekannte sich klar zu den Beschlüssen von Nizäa. Theodosius, der die gesamte Kirche auf ein gemeinsames Bekenntnis verpflichten wollte, betraute nun Meletius mit der Vorbereitung eines Reichskonzils. Meletius lud aber wieder lediglich Bischöfe ein, die seine Lehrmeinung teilten. Durch das Einwirken des Kaisers konnte zumindest die Einladung einiger weniger westlicher Bischöfe erreicht werden, die allerdings erst verspätet in Konstantinopel eintrafen. Diese Art der Einladung hatte zur Folge, dass die Synode von Konstantinopel lange Zeit von der Westkirche nicht als Ökumenisches Konzil betrachtet wurde.


Der Verlauf und das Ergebnis des Konzils von Konstantinopel

Alle angereisten Bischöfe wurden znächst von Theodosius im Bischofspalast empfangen, das eigentliche Konzil tagte in einer Basilika außerhalb des Palastes ohne Beisein des Kaisers. Kurz nach Eröffnung des Konzils verstarb Meletius allerdings überraschend. Infolgedessen übernahm Gregor von Nazianz die Leitung der Synode. Neben einigen anderen Fragen, die die Neubesetzung von Bischofsstühlen betrafen, stritt man nun über ein trinitarisches Bekenntnis, das für die gesamte Kirche von letzter Gültigkeit sein sollte.
Man einigte sich auf einen Text, der das Verhältnis von Vater, Sohn und Heiligem Geist als ein Wesen Gottes in drei Seinsweisen beschrieb.
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Der Text des Nicäno-Konstantinopolitanums

griechische Fassung (Die Unterschiede zum Nicänum sind hervorgehoben)

Πιστεύομεν εἰς ἕνα Θεόν,
Πατέρα, Παντοκράτορα,
ποιητὴν οὐρανοῦ καὶ γῆς,
ὁρατῶν τε πάντων καὶ ἀοράτων.

Καὶ εἰς ἕνα Κύριον Ἰησοῦν Χριστόν,
τὸν Υἱὸν τοῦ Θεοῦ τὸν μονογενῆ,
τὸν ἐκ τοῦ Πατρὸς γεννηθέντα πρὸ πάντων τῶν αἰώνων·


φῶς ἐκ φωτός,
Θεὸν ἀληθινὸν ἐκ Θεοῦ ἀληθινοῦ,
γεννηθέντα οὐ ποιηθέντα, ὁμοούσιον τῷ Πατρί,
δι' οὗ τὰ πάντα ἐγένετο.
Τoν δι' ἡμᾶς τοὺς ἀνθρώπους καὶ διὰ τὴν ἡμετέραν σωτηρίαν
κατελθόντα ἐκ τῶν οὐρανῶν
καὶ σαρκωθέντα
ἐκ Πνεύματος Ἁγίου καὶ Μαρίας τῆς Παρθένου
καὶ ἐνανθρωπήσαντα.
Σταυρωθέντα τε ὑπὲρ ἡμῶν ἐπὶ Ποντίου Πιλάτου,
καὶ παθόντα καὶ ταφέντα.
Καὶ ἀναστάντα τῇ τρίτῃ ἡμέρα κατὰ τὰς Γραφάς.
Καὶ ἀνελθόντα εἰς τοὺς οὐρανοὺς
καὶ καθεζόμενον ἐκ δεξιῶν τοῦ Πατρός.
Καὶ πάλιν ἐρχόμενον μετὰ δόξης κρῖναι ζῶντας καὶ νεκρούς,
οὗ τῆς βασιλείας οὐκ ἔσται τέλος.

Καὶ εἰς τὸ Πνεῦμα τὸ Ἅγιον,
τὸ κύριον, τὸ ζωοποιόν,
τὸ ἐκ τοῦ Πατρὸς ἐκπορευόμενον,
τὸ σὺν Πατρὶ καὶ Υἱῷ συμπροσκυνούμενον καὶ συνδοξαζόμενον,
τὸ λαλῆσαν διὰ τῶν προφητῶν.
Εἰς μίαν, Ἁγίαν, Καθολικὴν καὶ Ἀποστολικὴν Ἐκκλησίαν.
Ὁμολογῶ ἓν βάπτισμα εἰς ἄφεσιν ἁμαρτιῶν.
Προσδοκῶ ἀνάστασιν νεκρῶν.
Καὶ ζωὴν τοῦ μέλλοντος αἰῶνος.
Ἀμήν.

deutsche Übersetzung (die Unterschiede zum Nicänum sind hervorgehoben)

Wir glauben an den einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
der alles geschaffen hat, Himmel und Erde,
die sichtbare und die unsichtbare Welt.

Und an den einen Herrn Jesus Christus,
Gottes eingeborenen Sohn,
aus dem Vater geboren vor aller Zeit:
Gott von Gott, Licht vom Licht,
wahrer Gott vom wahren Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater;
durch ihn ist alles geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserem Heil
ist er vom Himmel gekommen,
hat Fleisch angenommen
durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria
und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus,
hat gelitten und ist begraben worden,
ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift
und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters
und wird wiederkommen in Herrlichkeit,
zu richten die Lebenden und die Toten;
seiner Herrschaft wird kein Ende sein.

Wir glauben an den Heiligen Geist,
der Herr ist und lebendig macht,
der aus dem Vater (und dem Sohn) hervorgeht,
der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird,
der gesprochen hat durch die Propheten,
und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche.
Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.
Wir erwarten die Auferstehung der Toten
und das Leben der kommenden Welt.
Amen.

Bis heute hat das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel eine allumfassende Gültigkeit. Es ist das im weitesten Sinne ökumenische Bekenntnis, da es alle christlichen Konfessionen verbindet.



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