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| Das römische Bürgerrecht des Paulus |
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Paulus (Gemälde von Albrecht Dürer) |
Lukas berichtet Apg 25 davon, dass Paulus nach seiner Gefangennahme in Cäsarea von seinem Appellationsrecht Gebrauch macht, das ihm durch seinen Status als römischer Bürger mit vollem Bürgerrecht zusteht.
Es gibt allerdings kein paulinisches Selbstzeugnis über sein römisches Bürgerrecht, Paulus ist in seinen Briefen eher bestrebt, sich selbst als Jude zu zeichnen. Es ist davon auszugehen, dass er Diaspora-Jude war. Es besteht kein Grund, seine Herkunft aus Tarsos in Frage zu stellen.
Die Apg hingegen ist in ihrer Darstellung des paulinischen Wirkens tendenziös. Paulus wird überhöht dargestellt.
Zum Bürgerrecht:
Das Bürgerrecht einer griechischen πολις erwirbt man entweder durch Geburt, durch Verleihung oder durch Kauf. Man kann nichts über das Bürgerrecht in Bezug auf Juden allgemein sagen. Für diese besteht die Schwierigkeit, dass sie an bestimmten kultischen Handlungen, die mit dem Innehaben des Bürgerrechts verbunden waren, nicht teilnehmen konnten. Es ist aber davon auszugehen, dass Einzelpersonen, die Juden waren, das Bürgerrecht innegehabt haben konnten. Bei Paulus stellt sich das benannte Problem allerdings in besonderem Maße, da er sich selbst als frommer Pharisäer bezeichnet.
Das römische Bürgerrecht erwirbt man ebenfalls durch Geburt, Adoption, Verleihung oder durch Kauf. Außerdem konnten auch liberti das römische Bürgerrecht erhalten. Es lässt sich beobachten, dass Juden mit römischem Bürgerrecht im 1. Jahrhundert sehr selten belegt sind, wobei aber berücksichtigt werden muss, die Quellenlage allgemein sehr schlecht ist.
Mit dem römischen Bürgerrecht standen einem Bürger folgende Privilegien zu:
- Er durfte die tria nomina führen
- Er durfte die toga tragen
- Er hatte das Recht der provocatio, bzw. appellatio
Das Appellationsrecht sieht vor, dass ein römischer Bürger bei einer Anklage das Recht auf einen Prozess in Rom hat. Das Appellationsrecht galt allerdings nicht bei der Anklage, Aufruhr zu erregen.
Philippi (Apg 16,37)
Paulus wird in Philippi wegen Aufruhrs angeklagt. Wie bereits erwähnt dürfte also das Appellationsrecht hier gar nicht greifen.
Lk impliziert hier, dass nicht nur Paulus, sondern auch Silas römischer Bürger war. Man kann an den lk Text die Frage stellen, warum die provocatio nicht sofort bei der Gefangennahme erfolgt, sondern erst im Nachhinein. Diese Tatsache lässt den Schluss zu, dass diese Szene durch Lk kreiert worden ist, oder dass er eine andere Vorlage besessen hat. Bei genauerer Betrachtung des lk Texts fallen weitere Ungereimtheiten auf:
Nach der lk Darstellung schützt das römische Bürgerrecht auch vor körperlicher Bestrafung bzw. Folter. Dagegen berichtet Paulus mehrfach davon, ausgepeitscht worden zu sein (2 Kor 11,24 und 2 Kor 1). Es erscheint doch recht fragwürdig, warum sich Paulus hätte geißeln lassen sollen, wenn er doch als römischer Bürger dieser Misshandlung als römischer Bürger hätte entgehen können. Die Geißelung als freiwillig darzustellen, und das mit paulinischer Leidenstheologie zu begründen erscheint absolut abwegig.
Der onomastische Ansatz
JUDGE behauptet, im Umfeld des Paulus gebe es so viele römische Namen, dass es sehr wahrscheinlich sei, anzunehmen, dass sich Paulus auf seinen Reisen gezielt mit Römern zusammengetan habe.
JUDGE stützt sich bei seinen Untersuchungen v.a. auf das cognomen. Dies erscheint als recht ungenaues Vorgehen, das sich absolute Gewissheit über das Vorhandensein oder Fehlen des römischen Bürgerrechts nur durch die Tribusangabe erlangen lässt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ca. 30% der im Zusammenhang mit Paulus auftauchenden Namen römisch seien. Diese Beobachtung verliert jedoch alle Beweiskraft, wenn man berücksichtigt, dass sich die Häufung der römischen Namen eben an den Orten findet, wo viele Römer leben. Die Städte, die genannt werden, sind nämlich römische Kolonien.
Die Frage nach dem römischen Bürgerrecht des Paulus lässt sich also nicht endgültig klären. Die Apg wirft zwar einige Fragen auf – aber hat Lk das römische Bürgerrecht des Paulus erfunden? Paulus schreibt an keiner Stelle auch nur andeutungsweise von seinem Bürgerrecht. Aber warum hätte Paulus es in seinen Briefen erwähnen sollen?
Apg 25 berichtet davon, dass der Statthalter Festus keinen Grund für ein Verbrechen des Paulus erkennen kann. Die Appellation des Paulus erfolgt nach Lk, weil Festus den Prozess nach Jerusalem verlegen möchte. Diese Darstellung ist sehr zweifelhaft, da die Appellation nur nach einem Todesurteil möglich ist. Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine Appellation im laufenden Gerichtsprozess erfolgt.
Diese Schwierigkeiten lassen mehrere Schlüsse zu:
- In der lk Darstellung lassen sich Angleichungen an den Prozess, der Jesus gemacht wurde, feststellen.
- Die Apostelgeschichte beschreibt Rom – das Zentrum der antiken Welt – als Ziel der Ausbreitung des Christentums. Also muss in der lk Darstellung Paulus nach Rom.
- Vielleicht hatte Lk eine andere Quelle
- Die ungewöhnliche „Abschiebung“ des Falls durch Festus ist natürlich möglich. Man könnte annehmen, dass ihm der Fall zu kompliziert wurde und er den Fall deshalb nach Rom überstellt hat.
ZUSATZINFO: Die Reisen des Paulus
Lk stützt sich bei der Beschreibung der Reiseroute des Paulus auf Lokaltraditionen bzw. Einzeltraditionen.
Apg 12/13: Paulus reist im Auftrag der antiochenischen Gemeinde nach Zypern, Attalia, das pisidische Antiochia, Lystra, Ikonion und Derbe – die sog. 1. Missionsreise. Nach KOCH handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine Reiseroute, sondern Lk verwertet hier vorhandene Gemeindetraditionen. Paullus, der Statthalter von Paphos habe Besitztümer in Pamphylien besessen. Paulus habe seine Missionsorte also zunächst anhand von Zufallsbekanntschaften ausgewählt. Daher lasse sich auch erklären, warum der Bericht von dieser „1. Missionsreise“ so abgelegene Städte nennt.
Apg 16: Die Beschreibung der Reiseroute ist eher als pauschale Zusammenfassung zu sehen. Lk kennt das Innere Kleinasiens offenbar nicht. Es entsteht durch diesen Bericht von der Reise der Eindruck, Paulus sei auf direktem Wege nach Alexandria Troas gereist, um von dort nach Philippi überzusetzen.
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